Datenschutzerklärung – wettzahlungenat
Dass wettzahlungenat Zahlungswege bei Sportwetten erklärt, heißt nicht, dass hier Zahlungen oder Kontodaten verarbeitet werden: Erhoben wird nur, was der Betrieb einer Informationswebsite technisch erfordert. Es gelten die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Wer verantwortlich ist
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Z 7 DSGVO ist der Betreiber von wettzahlungenat. Firma, Anschrift und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf wettzahlungenat.com, wo auch alle Datenschutzanfragen hinzurichten sind.
Welche Daten verarbeitet werden
Jeder Seitenaufruf erzeugt im Webserver einen Protokolleintrag mit IP-Adresse, Zeitpunkt, angeforderter Adresse, Datenmenge, Herkunftsseite und Browsertyp. Diese Einträge dienen der Betriebssicherheit und der Abwehr von Angriffen und werden spätestens nach 90 Tagen gelöscht oder gekürzt. Wer per E-Mail oder Formular Kontakt aufnimmt, gibt zusätzlich Name, Adresse und Nachricht preis, die allein zur Beantwortung gebraucht werden. Wettkonten, Einzahlungen und Ausweisdaten gibt es auf wettzahlungenat nicht.
Rechtsgrundlagen
Protokolldaten werden aufgrund des berechtigten Interesses an einem stabilen, sicheren Betrieb verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Anfragen auf derselben Grundlage, bei Vertragsbezug nach lit. b. Nicht unbedingt erforderliche Cookies und die Reichweitenmessung beruhen auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021), die sich jederzeit für die Zukunft widerrufen lässt.
Empfänger und Übermittlung
Personenbezogene Daten werden nicht verkauft. Empfänger sind Auftragsverarbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die nach Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden sind, und Behörden, soweit das Gesetz dies vorschreibt. In Staaten außerhalb des EWR geht eine Übermittlung nur mit Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder mit geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, etwa Standardvertragsklauseln.
Aufbewahrung
Protokolldaten werden höchstens 90 Tage aufbewahrt, Anfragen bis zur Erledigung, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Daten, die auf einer Einwilligung beruhen, entfallen mit dem Widerruf oder wenn ihr Zweck wegfällt.
Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch können nach Art. 15 bis 21 DSGVO verlangt werden. Anträge werden unentgeltlich binnen eines Monats beantwortet; Art. 12 Abs. 3 DSGVO gestattet bei komplexen Anliegen oder vielen Anträgen eine Verlängerung um weitere zwei Monate. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall und Profiling kommen nicht vor.
Beschwerde
Nach Art. 77 DSGVO steht jeder Person, die eine Verarbeitung für rechtswidrig hält, die Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) in Wien offen.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettzahlungenat»
